Rede von Armin Schuster zur Fachkräftegewinnung am 15.12.2011

Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

laut der McKinsey-Studie „Wettbewerbsfaktor Fachkräfte“ werden in Deutschland bis 2025 6,5 Millionen Arbeitskräfte benötigt, darunter etwa 2,4 Millionen Akade-miker. Arbeitgebern wird in dieser Studie empfohlen, bereits heute ihre Personalplanung langfristiger auszurichten und „eine klare, mit Zielkennzahlen hinterlegte Fachkräftestrategie zu verfolgen“. Die Engpässe von morgen sind längst nicht mehr nur Rohstoffe und Absatzmärkte, sondern gut ausgebildetes Personal. „Uns geht nicht die Arbeit aus, sondern die Fachkräfte!“ hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen die Situation treffend beschrieben.
Im öffentlichen Dienst werden wir in den nächsten zehn Jahren 700.000 Nachwuchsstellen zu besetzen haben. Wir stehen hier zusammen mit der Wirtschaft im Zugzwang, aber auch in Konkurrenz.

Und deshalb wollen wir mit dem heute von der Bundesregierung eingebrachten
Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
die Wettbewerbsfähigkeit des Bundes gegenüber anderen Dienstherren und der Wirtschaft entscheidend stärken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU/CSU ist seit jeher die Partei des öffentlichen Dienstes. Wir stehen zu den Grundwerten des Berufsbeamtentums und entwickeln sie gleichwohl maßvoll weiter. Deshalb war und ist es unser Ziel, eine langfristige Strategie zur Fachkräftegewinnung im Bund umzusetzen. Begonnen haben wir in der vergangenen Legislaturperiode mit der damals geschaffenen Dienstrechtsneuordnung und darauf folgte das Bundesbesoldungs- und Versorgungs¬anpassungsgesetz in dieser Periode, in dem wir z.B. die Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte flexibilisiert haben.
Mit der heutigen Gesetzesinitiative schaffen wir wie in der vergangenen Woche mit der Rückgewährung der Sonderzahlung nochmals deutliche Anreize für eine attraktivere Bundesverwaltung, auch im monetären Bereich.

Aber wir haben zusätzlich unsere soziale Vorbildfunktion als familienfreundlicher Arbeitgeber gestärkt: künftig werden wir im Bundesdienst die Zeiten der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen wie berufliche Erfahrungszeiten bei der ersten Stufenfestsetzung anrechnen.
Einige Beamte auf Probe (alten Rechts) in eher gefahrengeneigten Tätigkeiten war-ten bereits auf die Möglichkeit der Lebenszeitverbeamtung vor dem 27. Lebensjahr. Auch dies setzen wir heute um.
Um die Attraktivität spezieller Berufsbilder im öffentlichen Dienst zu steigern gibt es einen ganzen Fächer an Maßnahmen: Zum Beispiel der Personalgewinnungszu-schlag, mit dem durch finanzielle Anreize systematisch auf Personalengpässe rea-giert werden kann. Gezielt sollen dazu Fachkräfte, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte bei der Bundeswehr oder IT-Fachkräfte bei der Polizei gewonnen werden. Ob und wie dieser Zuschlag seinen Einsatz findet, liegt im Ermessen der Personalstel-len. Er ersetzt und erweitert die bisherigen Sonderzuschläge und kann bis zu 20% des Grundgehaltes betragen (für A13 sind das z.B. 690,- Euro/Monat). Der Personal-gewinnungs¬zuschlag kann für höchstens 48 Monate gewährt werden, mit einer ein-maligen Verlängerungsmöglichkeit. Die Besoldungsausgaben eines Ressorts sollen von 0,1 Prozent auf 0,3 Prozent für diesen Zweck erhört werden. Dies entspricht insgesamt 22 Millionen Euro.
Ebenso werden wir Besoldungsverluste beim Wechsel in den Bundesdienst ausgleichen. Landes- und Kommunalbeamte erleiden bei Ihrem Wechsel oft Einkommenseinbußen, wie zum Beispiel ein Rechtspfleger aus Baden-Württemberg, der zum Bundesamt für Justiz nach Bonn wechselt.
Unser besonderes Augenmerk galt darüber hinaus den verbesserten Einstiegsmöglichkeiten für IT-Fachkräfte und Ingenieure im gehobenen Dienst. Wie sehr der „Schuh“ dort von allen Seiten „drückt“, zeigt sich alleine in der Bundeswehr. Im November 2011 waren 700 Stellen für Ingenieure unbesetzt. Künftig wollen wir deshalb, dass IT-Fachkräfte auch im Eingangsamt A10, Ingenieure fakultativ im Eingangsamt A 11 eingestellt werden können.
Die Wehrpflicht hat einen spürbaren Beitrag zur ärztlichen Versorgung in der Bun-deswehr geleistet. Durch deren Aussetzung ist es notwendig, die Vergütung der Sanitätsoffiziere in den Bundeswehrkrankenhäusern zu verbessern und dem zivilen Gesundheitssystem anzugleichen. So werden wir nunmehr die Vergütung der ärztlichen Bereitschaftsdienste deutlicher berücksichtigt.

Auch die Polizeizulage in der Bundesfinanzverwaltung wird durch dieses Gesetz neugeordnet. Über die zulagenberechtigten Bereiche entscheidet das Bundesministerium für Finanzen künftig selbst.

Für polizeiliche Auslandsverwendungen werden wir eine Verpflichtungsprämie einführen. Mit dieser Prämie sollen Vergütungsunterschiede bei 6-Monats-Diensten zwischen bilateralen Projekten und EU – Projekten beseitigt werden. Ich weiß aus eigener Anschauung, wie ungerechtfertigt diese Situation und wie überfällig diese Regelung war.

Meine Damen und Herren, zu diesen und noch einigen Inhalten mehr des Gesetzentwurfes gab es am vergangenen Montag eine durch die SPD beantragte Sachverständigenanhörung. Ich zitiere aus den Eingangsstatements der sechs Sachverständigen: Peter Heesen vom DBB: „insgesamt wesentlicher Schritt in die richtige Richtung“, Karsten Schneider vom DGB: „richtigen Schritt“, Hans-Ulrich Benra vom VBOB und Bernd Niessen von der Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaften im DBB begrüßten den Gesetzentwurf, die Ex-Staatssekretäre Lutz Diwell und Johann Hahlen bezeichneten die Verbesserungen als gut, erforderlich und angemessen. Da man eine solche, im wesentlichen übereinstimmende Zustimmung selten in einer Anhörung erfährt, fühlt sich die christliche-liberale Koalition mit ihrer Strategie sehr bestätigt, um nicht zu sagen, wir sind an dieser Stelle mit uns sehr zufrieden.
Und das gilt natürlich auch für den vornehmlich von der SPD kritisierten Punkt der Verbesserung der Versorgung von Beamten, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden.

Meine Damen und Herren, wir sprechen hier über einen Personenkreis von 422 Spitzenführungskräften, also Staatsekretäre, Abteilungsleiter, Botschafter, den GBA oder die Präsidenten der Sicherheitsbehörden BKA, BFV, BND oder BPol. Für diese Positionen suchen wir verständlicherweise die Besten. Aber genau jene, die bereits eine entsprechende Karriere und Laufbahn vorweisen können, zögern immer öfter, vor allem wegen der geltenden Versorgungsregelung. Wer ein solches Amt übernimmt, hat durch das Maß an übertragener Verantwortung ein deutlich gesteigertes Risiko, ohne seinen Willen nach verhältnismäßig kurzer Verwendung in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden. Wer dann mindestens 5 Jahre im Amt war, erhält noch für 3 Jahre 71,75 % seiner Bezüge als Spitzenbeamter. Danach bekommt er nur noch den deutlich geringeren Versorgungssatz, der sich an seinen vorherigen Dienstzeiten orientiert - und zwar für den Rest seines Lebens. Dagegen würden Sie als normaler Beamter, der z.B. vorher in B 6 war und bleibt, den Höchstpensionssatz aus diesem Amt mit großer Wahrscheinlichkeit erreichen. Ein 49jähriger Beamter B 6 würde so zum Beispiel im Falle einer Berufung nach B 9 und Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach 6 Jahren – über die gesamte Lebenszeit gerechnet (Besoldung und Versorgung) über 400.000 € „verlieren“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, klingt das für Sie attraktiv? Die heute gel-tende unattraktive Regelung wurde im Versorgungsreformgesetz 1998 so verab-schiedet. Wir werden mit dem Fachkräftegewinnungsgesetz nicht die vor 1998 gel-tende Regelung wieder ein-führen. Sondern die ersten drei Jahre im einstweiligen Ruhestand, in denen der Beamte einen Teil seiner Besoldung als Spitzenbeamter weiter erhält, werden für seine Pension berücksichtigt. Es handelt sich also um eine sehr moderate Verbesserung.
Die Vorwürfe der SPD, es handele sich um einen golde-nen Handschlag, gehen also weit fehl. Auch der Vorwurf der „kurzfristigen Unterbringung“ politischer Beamter mit dem Ziel der Verschaffung einer Versorgung scheitert schon heute am geltenden Recht. Ein Anspruch auf Ver-sorgung entsteht nämlich grundsätzlich erst nach Erfül-lung der 5jährigen Wartefrist.
Herr Hartmann, eine persönliche Anmerkung sei mir noch gestattet: wir wollen für Spitzenfunktionen attraktive Bewerber gewinnen, die vorzugsweise in der Verwal-tung bereits erfolgreich Karriere gemacht haben und dies auch perspektivisch weiter tun wollen. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir keine Bewerber, die leichtfertig damit einverstanden sind, bei hohem Verantwortungsrisiko im ungünstigen Fall schlecht versorgt zu sein. Das können am Ende nur Job-Hopper sein, denen das Risiko gleichgültig ist, weil sie die berufliche Station für den Lebenslauf benötigen, bevor sie wieder in eine Großkanzlei weiterziehen. Wer wie Sie persönlich (manchmal auch nicht ganz zu Unrecht), die Rückkehrmöglichkeiten in die Privatwirtschaft begrenzen und die Zahl Externer in der Bundesverwaltung reduzieren will, der muss unserer Lösung zustimmen. Sie stützt Ihre Grundeinstellung.

Und nun zur zweiten kritischen Frage: das neue Amt des „Direktors beim Sachver-ständigenrat für Umweltfragen“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unseren umwelt- und energiepolitischen Zielen stehen wir vor einer Herkules-Aufgabe. Was ist denn so verwunderlich daran, dass wir mit dem Fachkräftegewinnungsgesetz eine Institution akademisch aufwerten, die in diesem Themenfeld eine maßgebliche Rolle spielt? Sie erlauben sicher auch die Feststellung, dass für uns Parlamentarier die öffentliche Einschätzung des Vorsitzenden des Sachverständigenrates dabei nicht das ausschlaggebende Kriterium sein kann. Und an dem Sturm im Wasserglas, den die GRÜNEN hier wegen eines schon gefühlten künftigen Dienstposteninhabers veranstalten, be-teiligen wir uns ebenfalls nicht. Die Regierung wird im kommenden Jahr, unabhängig von irgendwelchen herumgeisternden Vermerken oder etwaigen persönlichen Wunschvorstellungen ein reguläres Stellenbesetzungsverfahren mit Ausschreibung durchführen. Von einem „Skandal“ oder einer „Mauschelei“ kann hier also wirklich nicht die Rede sein. Aber von der Not der Opposition, davon kann die Rede sein: für Sie ist es natürlich nicht vergnüglich, wenn diese Koalition in beinahe monatlichem Rhythmus das Dienstrecht verbessert, die Attraktivität der Bundesverwaltung steigert und die herausragenden Leistungen für unsere Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger besser honoriert. Statt sich hier an zwei von über zwanzig Einzelmaßnahmen in einer Inszenierung abzuarbeiten, hätte ich Ihnen den gutmeinenden Kommentar eines bekannten Münchner Fernsehkochs empfohlen: „ja was willst Du da meckern?“
Meine Damen und Herren, die heute zu beschließenden Regelungen werden nur dann ihre Wirkung entfalten können, wenn die künftigen Haushaltsansätze und Stelleneinsparungsziele den Behörden die nötigen Spielräume belassen. Das werden wir aufmerksam verfolgen. Ansonsten kann ich die Opposition nur wenig beruhigen: die CDU/CSU-Fraktion wird beamtenpolitisch in der nächsten Zeit auch weiterhin spürbare Akzente setzen, um den Menschen interessante Modelle zum Einstieg in die öffentliche Verwaltung zu bieten. Wir wollen mit der Bundesverwaltung als attraktiver Arbeitgeber Vorreiter sein und stimmen deshalb mit Überzeugung diesen Gesetzentwurf der Regierung zu.


(Bei den sogenannten politischen Beamten des Bundes handelt es sich insgesamt um einen Kreis von 422 Personen: 26 Staatssekretäre in B 11, 108 Ministerialdirek-toren/innen in B 9, 273 Botschafter, 9 Personen in B 6 und höher bei MAD, BfV und BND, den Chef des BPA und seinen Vertreter sowie den stellvertretenden Regie-rungssprecher, den GBA und die beiden Präsidenten von BKA und Bundespolizei-präsidium ).
 

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