29.09.2011 Rede von Armin Schuster zum Thema Fachkräftegewinnung zu Protokoll
1. Lesung „Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten
Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
halten wir unser Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung und steigern die Wettbewerbsfähigkeit des Bundes gegenüber anderen Dienstherren und der Wirtschaft. Bundesverwaltung und Bundeswehr benötigen für die Erfüllung ihrer vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben gut ausgebildetes und zum Teil hoch spezialisiertes Personal. Wir haben im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft damit sicher noch nicht ganz Augenhöhe erreicht. Aber auf dieser langen Leiter sind wir bereits durch flexiblere Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte im Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz im vergangenen Jahr einige Sprossen voran gekommen. Und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingen uns wieder wesentliche Fortschritte, um die Attraktivität einiger Berufsbilder im öffentlichen Dienst zu steigern. Die Kernregelungen sind unter anderem
- der Personalgewinnungszuschlag,
- die Gewährung einer Ausgleichszahlung bei Versetzung in den Bundesdienst,
- die Verbesserung der Vergütung von IT-Fachkräften oder des ärztlichen Bereitschaftsdienstes der Bundeswehr sowie
- die Anerkennung von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten.
Bis 2025 wird die Zahl der erwerbsfähigen Mitbürgerinnen und Mitbürger um etwa 6,7 Millionen abnehmen. Diese Entwicklung werden auch die Ministerien und Behörden zu spüren bekommen. Schon heute ist ein Großteil der Beschäftigten dort Mitte 50 oder älter. Deshalb agiert die Regierungskoalition und setzt den kontinuierlichen Prozess einer verbesserten Fachkräftegewinnung konsequent fort.
Wie sehr der „Schuh“ von allen Seiten „drückt“ zeigt sich alleine an den vielfältigen Initiativen der Wirtschaft, wie zum Beispiel der Aktion „MINT- Zukunft schaffen“ von BDI & BDA oder das Netzwerkprojekt „Fachkräftegewinnung“ der einzelnen Industrie- und Handelskammern. Im Mai 2011 waren auf dem freien Markt mehr als 150.000 Stellen für Hochqualifizierte in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik, kurz MINT, unbesetzt. 43 Prozent der Unternehmen erwarten Probleme bei der künftigen Fachkräftesuche. BDI-Präsident Prof. Dr. Hans-Peter Keitel sagte schon im Dezember letzten Jahres, dass durch bloßes Aufmachen der deutschen Grenzen die Fachleute im MINT-Sektor keineswegs Schlange stünden. Auch Staatssekretär Gerd Hoofe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt die Sorge, da sich nicht die Frage stellt, ob wir die Fachkräfte wollen, sondern ob die Fachkräfte zu uns kommen wollen. Kurz gesagt: die Arbeitgeber bewerben sich künftig bei den Fachkräften und nicht mehr umgekehrt. Genau hier setzt unser Gesetzesentwurf zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung an.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich auf die eingangs schon erwähnten nächsten Sprossen näher eingehen:
Mit dem Instrument des Personalgewinnungszuschlags soll es Bundesbehörden künftig ermöglicht werden, mit finanziellen Anreizen auf Personalengpässe systematisch zu reagieren. Gezielt sollen dazu Fachkräfte, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte bei der Bundeswehr oder IT-Fachkräfte bei der Polizei gewonnen werden. Ob und wie dieser Zuschlag seinen Einsatz findet, liegt im Ermessen der Personalstellen. Er ersetzt und erweitert die bisherigen Sonderzuschläge und kann bis zu 20% des Grundgehaltes betragen (für A13 sind das z.B. 690,- Euro/Monat). Der Personalgewinnungszuschlag kann für höchstens 48 Monate entweder als Monatsbetrag oder als Einmalzahlung gewährt werden. Eine einmalige Verlängerung wird möglich sein. Den Bundesbehörden wird hier eine flexible und bedarfsgerechte Ausgestaltung des Zuschlags ermöglicht. Die Besoldungsausgaben eines Ressorts sollen von 0,1 Prozent auf 0,3 Prozent für diesen Zweck erhört werden. Dies entspricht insgesamt 22 Millionen Euro.
Ebenso werden wir Besoldungsverluste beim Wechsel in den Bundesdienst ausgleichen. Landes- und Kommunalbeamte erleiden bei Ihrem Wechsel oft Einkommenseinbußen, wie zum Beispiel ein Rechtspfleger aus Baden-Württemberg, der zum Bundesamt für Justiz nach Bonn wechselt.
Die Einstiegsbedingungen für IT-Fachkräfte im gehobenen Dienst haben wir verbessert. Künftig können IT-Fachkräfte auch im Eingangsamt A10 eingestellt werden.
Daneben werden wir die Vergütung der Sanitätsoffiziere in den Bundeswehrkrankenhäusern verbessern und dem zivilen Gesundheitssystem angleichen. Beispielsweise werden die ärztlichen Bereitschaftsdienste deutlicher berücksichtigt.
Auch die Polizeizulage in der Bundesfinanzverwaltung wird durch dieses Gesetz neugeordnet. Die Abgrenzungsschwierigkeiten beim Zoll im Bereich der vollzugspolizeilichen Aufgaben werden beseitigt und das Bundesministerium für Finanzen entscheidet über die zulagenberechtigten Bereiche künftig selbst.
Zugleich werden wir eine Verpflichtungsprämie für die polizeiliche Auslandsverwendung einführen. Mit dieser Prämie sollen Vergütungsunterschiede bei 6-Monats-Diensten zwischen bilateralen Projekten und EU – Projekten beseitigt werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle einfügen, dass bei Besuchen verantwortlicher Politiker z.B. bei den eingesetzten Polizisten in Afghanistan diese ungerechtfertigte Situation nochmals eindringlich verdeutlicht wurde und wir hierauf jetzt konsequent reagieren und das Problem beseitigen.
Ebenso werden wir den „alten“ §147 Absatz 2 des Bundesbeamtengesetzes in das „neue“ Dienstrecht überleiten: Damit können nun auch Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen wurden bereits nach drei Dienstjahren auf Lebenszeit verbeamtet werden.
Und schließlich, meine Damen und Herren, haben wir die Regelungen zu Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten verbessert. Das am schnellsten zu mobilisierende Arbeitskraftpotenzial in unserer Gesellschaft liegt bei den Frauen, insbesondere bei Frauen mit Kindern. Der vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Umstand in besonderem Maße Rechnung tragen: Zukünftig werden Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten bis zu drei Jahren wie berufliche Erfahrungszeiten voll anerkannt. Die Bundesverwaltung ist bei der Thematik Gleichstellung der Frauen und familienfreundlicher Arbeitgeber sicher schon heute wettbewerbsfähig. Mit diesem Angebot wollen wir unsere Stärken stärken.
Die Steigerung der Attraktivität des Bundes als herausragender Arbeitgeber wird mit diesem Gesetzesschritt wieder ein gutes Stück voran gebracht. Das Ende der Leiter ist aber noch lange nicht erreicht. Nach Ausbildung und Studium ist eine Entscheidung für einen staatlichen Arbeitgeber, im Gegensatz zur Wirtschaft, meist eine Lebensentscheidung. In einem arbeitnehmerfreundlichen Markt mit steigendem Mangel an Fachkräften in allen Branchen und Sektoren wird das Argument der Arbeitsplatzsicherheit im Öffentlichen Dienst aber zunehmend schwächer. Hier muß der Bund sich nicht nur mit internationalen Konzernen und ausländischen Universitäten sowie Forschungseinrichtungen, sondern auch mit Ländern und Kommunen messen lassen. Insofern gilt es für uns weiter am Ball zu bleiben und den Menschen interessante Modelle zum Einstieg in die öffentliche Verwaltung zu bieten. Unser Berufsbilder sind bereits anspruchsvoll und attraktiv, an verbesserten gesetzlichen Rahmenbedingungen werden wir gleichwohl konsequent weiter arbeiten. Ich gehe nicht zu weit, wenn ich Ihnen schon heute ankündige, dass wir bereits die nächsten Sprossen unserer Leiter konstruieren.
Für heute freuen wir uns zunächst einmal über diesen Gesetzentwurf der Regierung und stimmen deshalb mit Überzeugung zu.







