01.12.2011 Rede zu Protokoll von Armin Schuster zur Wiedereinführung der Sonderzahlung

2./3. Lesung Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung, 01.12.2011 TOP 21

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
 
mit dem heute vorgelegten Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung werden wir das Weihnachtsgeld für Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Bundes, also unsere Beamten, Richter, Soldaten und Ruheständler zum 01.01.2012, drei Jahre vorfristig, wieder aufleben lassen. Hierüber freue ich mich sehr. Nicht in erster Linie wegen der damit verbundenen finanziellen Verbesserungen für unsere Beamten und Versorgungsempfänger. Die wichtigere Botschaft, die von diesem Gesetz ausgeht ist ganz sicher, dass sich diese Regierung der besonderen Leistungsfähigkeit seiner Beamten bewusst ist und dass wir unsere gegebenen Versprechen einhalten.
Für die Opposition sind das natürlich schlechte Nachrichten. Sie, meine Damen und Herren, müssen ihre beamtenpolitischen Drehbücher umschreiben. Die Inszenierung mit dem angeblichen Vertrauensbruch der Regierung kann leider nicht noch drei Jahre aufgeführt werden. Die Beamtinnen und Beamten werden mit diesem Gesetz letztlich viel mehr Vertrauen in unser Regierungshandeln gewinnen, als sie es ihnen gerne noch eine Weile eingeredet hätten.    
Ich habe genau an dieser Stelle am 30.09.2010 die Verlängerung der Aussetzung der Sonderzahlung mit den gravierenden haushaltspolitischen Zwängen erklärt. Es war schon damals ein von vielen unterschätztes, aber letztlich sehr wichtiges Verhandlungsergebnis unserer Fraktion, dass die Sonderzahlung nicht wie ursprünglich von der Regierung vorgesehen, komplett gestrichen, sondern nur um weitere vier Jahre  suspendiert wurde. Und genau nur deshalb konnte ich seinerzeit versprechen, dass wir diese Zeit nutzen werden, um die Wiedergewährung schnellstmöglich zu bewerkstelligen. Ebenso habe ich schon damals beteuert, dass die Suspendierung der Sonderzahlungen nur so lange aufrecht erhalten wird, wie es finanzpolitisch unbedingt nötig ist.  
Und diese Zusage halten wir heute ein, und ich darf Ihnen versichern, die Entscheidung war nicht leicht. Die Sonderzahlung 3 Jahre früher wieder aufleben zu lassen, kostet immerhin 1,5 Milliarden Euro. Deshalb ist die eigentliche Botschaft heute, dass der öffentliche Dienst, auch mit seinen Sorgen und Nöten, für uns kein unscheinbarer Dienstleister ist, der selbstverständlich zu funktionieren hat. Regierung wie Fraktion sind sich darüber im klaren, wie stark die Belastungen der vergangenen Jahre waren. Die ein oder andere rote Linie wurde dabei sicher unterschritten, auch zu Zeiten der SPD, Herr Hartmann. Was beweist das? Unser Beamtentum steht eben nicht unter staatlicher Patronage und wird auch in wirtschaftlich schlechten Zeiten nicht von Konsolidierungsmaßnahmen verschont. Aber sobald sich die finanziellen Spielräume ergeben, müssen auch im öffentlichen Dienst die hervorragenden Leistungen adäquat vergütet werden. Um dieses „atmende“ System beneiden uns viele europäische Nachbarn. Und diese finanzpolitische Seriosität ist einer der Gründe dafür, weshalb wir stärker aus der Krise herausgekommen sind, als wir hineingegangen sind.
 
Meine Damen und Herren, wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind stolz darauf, bereits in der vergangenen Wahlperiode und mit der christlich-liberalen Koalition auch in dieser Legislatur, das Dienst- und Besoldungsrecht entscheidend fortentwickelt zu haben. Und wir sind noch lange nicht am Ende: So werden wir z.B. die Richtlinien für Sonderurlaub und  Erschwerniszulagen für Schicht- und Wechseldienst- tätige verbessern.
Gerne hätten wir heute auch noch in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund verabschiedet. Ein Gesetz mit über 20 Punkten zur Attraktivitätssteigerung in der Bundesverwaltung, also ein Anreizprogramm für Fachkräfte zum Einstieg in den öffentlichen Dienst. Dass wir das Gesetz dringend und schnellstens benötigen ist jedem, außer der SPD klar. Mit der von ihnen beantragten öffentlichen Anhörung verzögern sie unverständlicherweise die in den Behörden dringend erwartete Inkraftsetzung.     
Ich bin gleichwohl optimistisch, dass wir das Fachkräftegewinnungsgesetz noch in diesem Jahr beschließen werden. 
 
Meine Damen und Herren, die Leistungsfähigkeit und der Leistungswille des öffentlichen Dienstes ist ein unschätzbarer Standortvorteil Deutschlands im weltweiten Wettbewerb. Das wurde insbesondere in Europa nie deutlicher als zur Zeit. Mit dem Fächer an bereits beschlossenen Dienst- und Besoldungsrechtsreformen, mit der Zustimmung zum heute vorgelegten Gesetz und in Erwartung der nächsten bereits in der Pipeline befindlichen Gesetzesvorhaben sichern wir uns diesen Wettbewerbsvorteil. Wir modernisieren damit den öffentlichen Dienst konsequent weiter und wir würdigen damit die Leistungen und das Vertrauen unserer Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger in besonderer Weise.
 
Am Ende lohnt es sich wie immer, der CDU/CSU zu vertrauen.
Vielen Dank!
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