26.01.2011 ESM-Vertragsänderung

Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Staaten haben sich darauf verständigt, den dauerhaften Europäischen Stabilisierungsmechanismus flexibler zu gestalten und mit neuen Instrumenten auszustatten.

Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Für besonders dringliche Fälle ist ein Eilabstimmungsverfahren vorgesehen, bei dem aufgrund der erforderlichen qualifizierten Mehrheit v. 85% Entscheidungen nicht gegen den Willen der Bundesregierung möglich sein werden.
- Im Rahmen der Verhandlungen hat sich die Bundesregierung erfolgreich für eine angemessene Verknüpfung des ESM-Vertrages mit dem ebenfalls am 8./9. Dezember 2011 vereinbarten Fiskalvertrag eingesetzt. Der vorliegende Vertrag und der Fiskalvertrag ergänzen einander bei der Förderung von fiskalischer Verantwortung und Solidarität innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Es wird anerkannt und vereinbart, dass die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen neuer Programme unter dem ESM ab 1. März 2013 die Ratifizierung des Fiskalvertrags durch das betreffende ESM-Mitglied und nach Ablauf der in Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags genannten Umsetzungsfristen die Einhaltung dieses Artikels voraussetzt.
- Zudem konnte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Verpflichtung zur Einführung von Umschuldungsklauseln bestehen bleibt. Ab dem 1. Januar 2013 werden in allen Staatsschuldtitel der Eurozone mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr Umschuldungsklauseln aufgenommen.
- Im Vertragsentwurf wird außerdem klargestellt, dass das konsolidierte Ausleihvolumen von EFSF und ESM maximal 500 Mrd. EUR beträgt. Eine Überprüfung des Ausleihvolumens erfolgt nach dem Beschluss der Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel am 8./9. Dezember 2011 im März 2012 vor Inkrafttreten des ESM-Vertrags.
- Die interne und externe Prüfung des ESM folgt international bewährten Standards.
- Die Einzahlung des Stammkapitals des ESM ist weiterhin in fünf jährlichen Raten vorgesehen.

 

 

Artikelaktionen
Wahlkreis 282 Lörrach -Mülheim
null