Uhl/Schuster: Wiedergewährung der Sonderzahlung honoriert Konsolidierungsbeitrag der Bundesbeamten von 3 Mrd. Euro

Gestern hat der Deutsche Bundestag die vorzeitige Wiedergewährung der Sonderzahlung für Bundesbeamte verabschiedet. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Dr. Hans-Peter Uhl und der verantwortliche Berichterstatter Armin Schuster MdB:

 

„Mit der vorzeitigen Wiedergewährung der ursprünglich bis 2015 ausgesetzten Sonderzahlung für Bundesbeamte bereits für 2012 setzt die Union ein klares politisches Zeichen, mit dem der erhebliche Konsolidierungsbeitrag der Bundesbeamten honoriert wird. Der Sparbeitrag der Bundesbeamten alleine durch die Aussetzung der Sonderzahlung, des sog. Weihnachtsgeldes, im Jahre 2006 beläuft sich auf rund 3 Milliarden Euro. Mit der gestrigen Regelung erhalten die Beamten, Soldaten und Richter wieder 60 Prozent statt bislang 30 Prozent eines Monatsgehaltes als Sonderzahlung.

Die öffentliche Verwaltung des Bundes hat in den vergangen Jahren erhebliche Sparbeiträge erbracht: die Einführung der 41-Stunden-Woche, , den vollständigen Wegfall des Urlaubsgeldes oder den Verzicht auf inflationsbedingte Lohn- und Gehaltsanpassungen seit 1998, sowie die Reduzierung der Sonderzahlungen auf 60% bis 2004. Im Zeitraum von 2006 bis 2011 haben die Beamten und Richter des Bundes, die Soldaten und Pensionäre mit den Einschnitten alleine bei sog. Weihnachtsgeld allein einen Sparbeitrag von rund 3 Mrd. Euro erbracht. Die Zahl der Beschäftigten im Bundesdienst ist in den letzten 20 Jahren um rund 30 Prozent reduziert worden - obwohl die Aufgabenfülle deutlich gestiegen ist.

Daher halten wir es für gerechtfertigt, dass die krisenbedingte Aussetzung der Sonderzahlung, sobald es unsere Finanzsituation wieder erlaubte, nun bereits vorzeitig korrigiert wird. Unseren strikten Sparkurs tangiert diese Entscheidung nicht.

Deutschland hat im internationalen Vergleich einen besonders leistungsfähigen öffentlichen Dienst und damit auch einen wesentlichen Standortvorteil. Mit diesem Gesetz zeigt die Koalition, dass sich der herausragenden Leistungsfähigkeit unseres öffentlichen Dienstes bewusst ist und den Sonderbeitrag der Beamtenschaft bei der Haushaltkonsolidierung honoriert.“
 
Hintergrund:
Das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung sieht vor, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Bundes jetzt nicht wieder ein volles 13. Monatsgehalt erhalten, sondern lediglich das Niveau von 2004/2005 wieder erreichen (Aktive 60 Prozent, Versorgungsempfänger knapp 50 Prozent eines Monatsbezuges). Die Sonderzahlungen waren seit 1994 in mehreren Schritten gesenkt worden und beliefen sich 2004 nur noch auf 60 %. 2006 wurde dieser Betrag für fünf Jahre nochmals halbiert und sollte 2010 wieder voll aufleben. Wegen des Sparpakets wurde die Aussetzung jedoch bis 2015 verlängert. Die Einsparungen beliefen sich jährlich auf 500 Millionen Euro. Der Sparbeitrag der Beamten summiert sich damit seit 2006 allein durch die vorübergehende Kürzung der Sonderzahlung auf 3 Milliarden Euro.
Es werden rechnerisch sämtliche Gehaltsbestandteile, auf die Sonderzahlung gewährt wird (d. h. nicht nur die Grundgehaltstabelle, sondern auch z. B. der Familienzuschlag), zum 01.01.2012 um 2,44 % erhöht. Im Ergebnis wird dadurch das Niveau von 2005 wieder erreicht. Die Zahlung erfolgt nicht als Einmalzahlung am Ende des Jahres, sondern wird auf die monatlichen Zahlungen umgelegt.
Artikelaktionen
Wahlkreis 282 Lörrach -Mülheim
null