Uhl/Schuster: Wiedergewährung der Sonderzahlung honoriert Konsolidierungsbeitrag der Bundesbeamten von 3 Mrd. Euro
Gestern hat der Deutsche Bundestag die vorzeitige Wiedergewährung der Sonderzahlung für Bundesbeamte verabschiedet. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Dr. Hans-Peter Uhl und der verantwortliche Berichterstatter Armin Schuster MdB:
„Mit der vorzeitigen Wiedergewährung der ursprünglich bis 2015 ausgesetzten Sonderzahlung für Bundesbeamte bereits für 2012 setzt die Union ein klares politisches Zeichen, mit dem der erhebliche Konsolidierungsbeitrag der Bundesbeamten honoriert wird. Der Sparbeitrag der Bundesbeamten alleine durch die Aussetzung der Sonderzahlung, des sog. Weihnachtsgeldes, im Jahre 2006 beläuft sich auf rund 3 Milliarden Euro. Mit der gestrigen Regelung erhalten die Beamten, Soldaten und Richter wieder 60 Prozent statt bislang 30 Prozent eines Monatsgehaltes als Sonderzahlung.
Die öffentliche Verwaltung des Bundes hat in den vergangen Jahren erhebliche Sparbeiträge erbracht: die Einführung der 41-Stunden-Woche, , den vollständigen Wegfall des Urlaubsgeldes oder den Verzicht auf inflationsbedingte Lohn- und Gehaltsanpassungen seit 1998, sowie die Reduzierung der Sonderzahlungen auf 60% bis 2004. Im Zeitraum von 2006 bis 2011 haben die Beamten und Richter des Bundes, die Soldaten und Pensionäre mit den Einschnitten alleine bei sog. Weihnachtsgeld allein einen Sparbeitrag von rund 3 Mrd. Euro erbracht. Die Zahl der Beschäftigten im Bundesdienst ist in den letzten 20 Jahren um rund 30 Prozent reduziert worden - obwohl die Aufgabenfülle deutlich gestiegen ist.
Daher halten wir es für gerechtfertigt, dass die krisenbedingte Aussetzung der Sonderzahlung, sobald es unsere Finanzsituation wieder erlaubte, nun bereits vorzeitig korrigiert wird. Unseren strikten Sparkurs tangiert diese Entscheidung nicht.







