Schienenlärmbonus ist vom Tisch

Schuster: Bis vor kurzem unangreifbares Lärmprivileg fällt

Der Schienenbonus fällt. Den entsprechenden Gesetzentwurf bringt die bürgerlich-liberale Koalition derzeit auf den Weg. Damit wird ein bis vor kurzem noch unangreifbares Lärmprivileg des Schienenverkehrs abgeschafft. Bisher galten für Schienenbauprojekte höhere Lärmgrenzwerte als für anderen Verkehrslärm.

Die Änderung des 16. Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes sieht vor, dass der Schienenbonus für Schienenwege nicht mehr angewendet wird, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienen-Wegeausbau-Gesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans eröffnet werden. Die Abschaffung wird dann für Abschnitte solcher Vorhaben gelten, bei denen das Planfeststellungsverfahren 2016 noch nicht eröffnet worden ist.
Der südbadische CDU-Bundestagsabgeordnete Armin Schuster zeigte sich zufrieden darüber, dass der Gesetzentwurf nun in den Bundestag eingebracht wird. „Letzte Wahlperiode war eine Abschaffung des Schienenbonus noch undenkbar. Und Anfang dieser Wahlperiode haben wir noch darüber diskutiert, dass ab 2020 ohne Schienenbonus geplant werden würde. Jetzt sind wir wesentlich weiter!“
Für den größten Teil der Rheintalbahn wird die Abschaffung des Schienenbonus voraussichtlich aber nicht mehr relevant. Dies war Fachleuten seit jeher klar. Deshalb hat die Union in ihrem Antrag zur Rheintalbahn vom März 2011die Bundesregierung aufgefordert, die Rheintalbahn zum Modellprojekt „Abschaffung Schienenbonus“ zu machen. „Konkret bedeutet dies, dass die Rheintalbahn-Strecke faktisch so behandelt werden soll, als ob der Schienenbonus bereits für sie abgeschafft wäre. Das war dann auch in der Projektbeiratssitzung im Frühjahr 2011 zwischen Landesregierung und Bundesverkehrsministerium so vereinbart worden. Ich gehe davon aus, dass sich die neue Landesregierung daran halten wird,“ so Armin Schuster.
 
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