Härtere Strafen für Gewalt gegen Polizeibeamte

Schuster zieht positive Halbjahresbilanz in der Innenpolitik

In seiner Rede zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hat sich Armin Schuster am Donnerstagabend für eine Strafverschärfung ausgesprochen. Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte und beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des § 113 StGB schließt Übergriffe sowohl auf Polizisten, als auch auf Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Angehörige des Technischen Hilfswerks (THW) ein. „Ich freue mich, dass wir mit der Verlängerung der Antiterrorgesetze und der Verschärfung des § 113 des Strafgesetzbuches die von uns erwarteten klaren Zeichen an die Betroffenen   sprich: an diejenigen, die in diesem Land im Bereich der inneren Sicherheit tätig sind   gegeben haben. Das Glück wäre gar nicht auszuhalten gewesen, wenn wir auch noch eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hinbekommen hätten.“
Armin Schuster hat sich in seiner Rede aus eigener Erfahrung als Bundespolizist für härtere Strafen eingesetzt. „Polizeidienst auf der Straße wird leider immer gefährlicher, und dabei kommt es immer häufiger zu offener Feindschaft“, so Armin Schuster. „Es ist richtig, dass die Koalition mit der Verschärfung des § 113 Strafgesetzbuch ein Zeichen setzt: Wir stehen hinter unseren Einsatzkräften.“

Schuster zeigte sich zudem zufrieden mit der Bilanz der Koalition bei der inneren Sicherheit. Er lobte die geplante Verlängerung der Anti-Terrorgesetze, die den Sicherheitsbehörden wirksame Instrumente zur Terrorismusbekämpfung an die Hand geben. Den Kompromiss zur stärkeren Zusammenarbeit von BKA und Bundespolizei hält der Innenpolitiker für „goldrichtig“, gerade perspektivisch auf die Zukunft gewandt. Beide sollen zukünftig stärker zusammenarbeiten und gemeinsam ausbilden.

 

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